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Terms & Conditions

Rental conditions

The fuel tank is full when you start and has to be refilled the day you retourn your vehicule. If the fuel tank is not topped up when you hand in the car we charge for the missing fuel and a service fee of 10€.

Before you leave we need an identity card and a driving licence of all drivers.

Drivers below 21 or the driving licence under three years the person has to take a full damage insurance.

The deposit of 500€ which is the amount of self payment in case of accident or damage or missing items has to be paid in cash before leaving with the car. It will be vired back on your account max 14 days later.

The final cleaning fee, gas depenses and maintenance fee is 50€ per rental period.

The minimum rental period is 3 days,…. 5 or 7 days.

In the high season… July and August the minimum rental period is 7 days.

The renter confirms to use the vehicule only with in the european frontiers. Means only mainland europe no European Islands or oversee territories from e.g. spain in africa.

6.7 Der Mieter versichert, dass er das Fahrzeug nicht unter Einfluss von Alkohol oder
anderer berauschender Mittel führen wird.
6.8 Eine Untervermietung des Fahrzeuges ist nicht gestattet.

§7 Gebrauchsbeeinträchtigungen, Reparaturen
7.1 Der Mieter ist berechtigt, kleine Instandsetzungen oder Reparaturen (bis xx,xx EUR)
selbst auszuführen (z.B. Austausch einer Glühbirne) bzw. durch eine Fachwerkstatt
ausführen zu lassen, ohne vorherige Zustimmung des Vermieters. Nach Vorlage der
Rechnung und/oder des ggf. ausgetauschten Teils, erstattet der Vermieter dem Mieter die
Kosten, sofern nicht der Mieter durch ein Fehlverhalten (z.B. Bedienungsfehler) den Defekt
selbst herbeigeführt hat. Der Arbeitsaufwand des Mieters bei Eigenausführung der
Instandsetzung oder Reparatur wird nicht vergütet.
7.2 Stellt der Mieter einen Defekt am Fahrzeug fest, der die Gebrauchstauglichkeit des
Fahrzeuges erheblich einschränkt und Reparaturen in größerem Umfang erforderlich macht,
so hat er den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Kann der Defekt durch eine
kurzfristige Reparatur nicht sofort behoben werden, so
☐ haben beide Vertragsparteien das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Mieter
bleibt zur Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Eintritt des Defekts verpflichtet.
☐ stellt der Vermieter unverzüglich ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung.
7.3 Der Mieter kann den Mietpreis für die Dauer, der Gebrauchsbeeinträchtigung durch
technischen Defekt und/oder Reparatur anteilig mindern, sofern die
Gebrauchsbeeinträchtigung nicht durch ein Fehlverhalten des Mieters (z.B.

.3 Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die aufgrund von Bedienungsfehlern,
Überbeanspruchung oder Verletzung sonstiger Pflichten aus §7 dieses Vertrages während
der Mietzeit zurückzuführen sind. Der Mieter haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch
seine Angehörigen, Arbeiter, Angestellten, Beifahrer oder sonstige, durch oder über den
Mieter mit dem Fahrzeug in Berührung gekommene Dritte schuldhaft verursacht worden
sind, soweit er es schuldhaft unterlässt die zur Durchsetzung etwaiger Ersatzansprüche des
Vermieters notwendigen Feststellungen zur Person und zur Sache beweiskräftig
festzustellen.
Der Mieter haftet auch dann, wenn der Schaden erst nach Rückgabe des Fahrzeuges
festgestellt wird. Der Vermieter muss in diesem Fall nachweisen, dass in der Zwischenzeit
das Fahrzeug nicht durch ihn oder einen Dritten bedient wurde.
8.4 Die Einhaltung der bestehenden Verordnungen und Gesetze, insbesondere der
Straßenverkehrsverordnung, während der Nutzung des Fahrzeuges ist ausschließlich Sache
des Mieters. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern,
Gebühren oder sonstigen Kosten frei, die Behörden anlässlich solcher Verstöße gegen den
Vermieter erheben.
8.5 Wird bei der Rückgabe des Fahrzeuges ein Schaden festgestellt, der in diesem Vertrag
bzw. im Übergabeprotokoll nicht aufgeführt worden ist, so wird vermutet, dass der Mieter
den Schaden zu vertreten hat, es sein denn er

er weist nach, dass der Schaden bereits bei der
Übernahme des Fahrzeuges bestanden hat.

§9 Besondere Vereinbarungen
Im Übrigen vereinbaren die Parteien das Folgende:
§10 Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.